1. Finanzwesen
1.1. Erstellen der Haushaltspläne
1.1.1. Entwurf in Einnahmen und Ausgaben
1.1.2. Beratung zur Aufstellung der Pläne
1.1.3. Drittfinanzierungen ausweisen
1.1.4. Erfassen der Haushaltsdaten
1.1.5. Anfertigen der Reinschriften
1.1.6. Genehmigen der Haushaltspläne*
1.1.7. Ggf. bearbeiten der Widerspruchsverfahren
1.2. Verwalten des Finanzflusses
1.2.1. Buchen der Anordnungen
1.2.2. Vertragliche Einnahmen und Ausgaben tätigen
1.2.3. Führen der Bücher
1.2.4. Vorlagen kontrollieren und abrechnen
1.2.5. Kassen und Bücher abschließen
1.2.6. Genehmigung innerer Anleihen (Darlehen,) soweit diese nicht zur Vor- bzw. zur Finanzierung von genehmigungspflichtigen Bau- und Investitionsmaßnahmen oder zur Anschaffung von Kunst- und Kulturgütern, Glocken und Orgeln aufgenommen werden sollen*
1.2.7. Genehmigung von Rücklagenumwidmungen, soweit diese nicht zur Vor- bzw. zur Finanzierung von genehmigungspflichtigen Bau- und Investitionsmaßnahmen oder zur Anschaffung von Kunst- und Kulturgütern, Glocken und Orgeln aufgenommen werden sollen*
1.2.8. Genehmigung der Aufnahme von Darlehen, soweit diese nicht zur Vor- bzw. zur Finanzierung von genehmigungspflichtigen Bau- und Investitionsmaßnahmen oder zur Anschaffung von Kunst- und Kulturgütern, Glocken und Orgeln aufgenommen werden sollen*
1.3. Jahresabschluss
1.3.1. Abrechnen der Haushaltsstellen
1.3.2. Abrechnen der Fremdfinanzierungsträger
1.3.3. Abrechnen besonderer Zuweisungen
1.3.4. Dokumentieren der Vermögen, Schulden, Liegenschaften und Sachbuchabschluss
1.3.5. Kontrollieren der Kollektennachweise
1.3.6. Anfertigen der Reinschrift
1.3.7. Fertigung der Anlagenbände
1.3.8. Vorbereiten der Abnahme durch die Rechtsträger
1.3.9. Bearbeiten von Prüfungsbemerkungen
1.4. Verwaltung der Pflichtkollekten gemäß § 5 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Satz 2 der Kollektenverwaltungsordnung (Nr. 931), wenn der jeweilige Dekanatssynodalvorstand die Übertragung der Aufgaben beschlossen hat.
1.5. Genehmigung der Bestellung von Finanzbeauftragten gemäß § 38 KGO (Nr. 10)
3. Kindertagesstättenverwaltung
3.1. Beratung und Koordination
3.1.1. Beratung mit Kommunen vorbereiten
3.1.2. Kirchenvorstände (Ausschüsse) beraten
3.2. Beitragseinzug
3.2.1. Gruppenbelegung prüfen (nach Maßnahmen)
3.2.2. Beiträge einziehen (einschl. Mahnverfahren)
3.3. Erfassung und Überprüfung statistischer Stammdaten der Kindertagesstätten
3.3.1. Erfassung von Änderungen statistischer Einrichtungsstammdaten
3.3.2. Überprüfung statistischer Einrichtungsstammdaten zur Qualitätssicherung
6. Bauunterhaltung
6.1. Beratung in Finanzierungsfragen
6.2. Finanzielle Abrechnung der Baumaßnahmen
7. Liegenschaftsverwaltung
7.1. Beratung und Ausfertigung von Pacht- und Mietverträgen
7.2. Pacht-, Erbpacht- und Mietverhältnisse erfassen und pflegen
7.3. Nebenkosten abrechnen
7.4. Miet- und Landpachtverträge genehmigen (**)*
7.5. Erfassung und Auswertung von Verbrauchsdaten
7.6. Genehmigung der Bestellung von Liegenschaftsbeauftragten gemäß § 38 KGO (Nr. 10)
*) Hierbei handelt es sich um gesamtkirchliche Aufgaben, welche durch die Leitung der Regionalverwaltung wahrgenommen werden.
(**) Über die Genehmigung von Miet- und Pachtverträgen zur Unterbringung von Flüchtlingen entscheidet die Kirchenverwaltung (Beschluss der Kirchenleitung vom 28. Januar 2016)